Bevor wir die Fälle darstellen, hier eine allgemeine Einschätzung
Der Verein besteht seit Dezember 2000. Im ersten Jahr galt unsere Arbeit der Bekanntmachung und
der Werbung um Mitglieder. Wir sind Menschen aus der Flüchtlingsarbeit und Menschen, denen die
Rechte von Flüchtlingen wichtig sind, die sich zusammengeschlossen haben, um mit finanzieller Hilfe
für Rechtsanwaltskosten Flüchtlingen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Seit 2002 können wir nun Anträge von Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten und Beratungsstellen
annehmen und bezuschussen. Und die Unterstützungs- Arbeit geht auch in diesem Jahr weiter. Neue
Anträge haben wir schon wieder bezuschusst und sind dringend auf Spenden angewiesen.
Unterstützung leisten wir in vielfältigen Bereichen.
Die Hilfe erstreckt sich von Antragskosten beim ersten Asylantrag bis hin zu finanzieller Hilfe für Folgeanträge,
wenn der erste Asylantrag abgelehnt wurde, sich aber neue Asylgründe ergeben haben.
Über dieses reine Asylverfahren hinaus unterstützen wir Fälle, in denen der Status des Flüchtlings
verbessert werden soll. Das sind Anträge auf Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltserlaubnis. Wir
haben Fälle unterstützt, in denen der Flüchtling aufgrund des neuen Kindschaftsrechts die Möglichkeit
eines Bleiberechts bekam. Grundlage ist dabei das Recht des Kindes, von beiden Elternteilen erzogen
werden zu können.
Geduldete Flüchtlinge haben in der Regel ein Arbeitsverbot. Hier ist ebenfalls Hilfe nötig, da ohne
Arbeitserlaubnis auch keine Lehre gemacht werden kann. Und für die Erwachsenen bedeutet Arbeit
die Möglichkeit, das eigene Leben und das Leben der Familie selbst zu finanzieren. Sind sie von öffentlichen
Geldern abhängig, ist keine Aufenthaltsgenehmigung möglich. Jüngeren wird oft ein Schulplatz
verweigert, wollen sie eine Ausbildung beginnen, betrifft auch sie das Arbeitsverbot. Die Verweigerung von Rechten, Kürzungen u.s.w. trifft nicht nur die Flüchtlinge.
Flüchtlinge sind nur die ersten, die die rapide Ausgrenzung von Rechten und der massive Sozialabbau
betrifft.
Viele andere Gruppen sind ebenfalls davon betroffen. Wir, die Mitglieder des HH Flüchtlingsfonds
e.V., sind sehr froh, wenigstens die Gruppe der Flüchtlinge durch die Mitgliedsbeiträge unterstützen
zu können.
Es wird deutlich, dass sowohl im Jahr 2004, Jahr 2005 als auch im Jahr 2006 vermehrt Anträge von AfghanInnen bezuschusst wurden.
Die Abschiebungen stehen für den Hamburger Innensenator Udo Nagel als TOP 1 auf seiner Tagesordnung.
Mehr Information zu Abschiebungen und Aktionen in diesem Zusammenhang
siehe unter
www.fluechtlingsrat-hamburg.de
An dieser Stelle wollen wir allen SpenderInnen und Fördermitgliedern unseren Dank aussprechen.
Postfach 306 118, 20327 Hamburg
Tel. 270 10 25
Email: [email protected]
www.fluechtlingsfonds.de
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