Vergabekriterien
Der Rechtshilfefonds (RHF) unterstützt Flüchtlinge und MigrantInnen bei der
Durchsetzung und der Verteidigung eines sicheren Aufenthalts. Diese Unterstützung
erfolgt durch die Übernahme von mit dem Verfahren zusammenhängenden Kosten
für Menschen, die von Ausweisung oder Abschiebung bedroht oder bereits betroffen sind
und sich juristisch dagegen wehren wollen. Die Unterstützung durch den RHF beinhaltet
dabei ausdrücklich auch Illegalisierte.
Die Unterstützung durch den RHF bezieht sich dabei auf Flüchtlinge und MigrantInnen,
deren (angestrebter) Lebensmittelpunkt Hamburg ist.
Der RHF übernimmt auf Antrag Verfahrens-, Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel bis
zu 50 Prozent der anfallenden Gesamtsumme. Antragsberechtigt sind:
- AnwältInnen
- Beratungsstellen für Flüchtlinge und MigrantInnen.
Die Anträge müssen begründet
werden.
Nur in
Ausnahmefällen können Betroffene selbst Anträge stellen.
Regelhaft übernimmt der RHF nur zukünftige Kosten. Kosten aus vergangenen,
abgeschlossenen oder anhängigen Verfahren können in Ausnahmefällen auf Antrag zum Teil
übernommen werden.
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Info
Nachfragen zum Vergabeausschuss bitte an:
Dorothea Zirkel Tel. 040/2701025 E-Mail: [email protected]
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