Vergabekriterien

Der Rechtshilfefonds (RHF) unterstützt Flüchtlinge und MigrantInnen bei der Durchsetzung und der Verteidigung eines sicheren Aufenthalts. Diese Unterstützung erfolgt durch die Übernahme von mit dem Verfahren zusammenhängenden Kosten für Menschen, die von Ausweisung oder Abschiebung bedroht oder bereits betroffen sind und sich juristisch dagegen wehren wollen. Die Unterstützung durch den RHF beinhaltet dabei ausdrücklich auch Illegalisierte.

Die Unterstützung durch den RHF bezieht sich dabei auf Flüchtlinge und MigrantInnen, deren (angestrebter) Lebensmittelpunkt Hamburg ist.
Der RHF übernimmt auf Antrag Verfahrens-, Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel bis zu 50 Prozent der anfallenden Gesamtsumme.
Antragsberechtigt sind:
  • AnwältInnen
  • Beratungsstellen für Flüchtlinge und MigrantInnen.
    Die Anträge müssen begründet werden.
Nur in Ausnahmefällen können Betroffene selbst Anträge stellen.

Regelhaft übernimmt der RHF nur zukünftige Kosten. Kosten aus vergangenen, abgeschlossenen oder anhängigen Verfahren können in Ausnahmefällen auf Antrag zum Teil übernommen werden.


Info

Nachfragen zum
Vergabeausschuss bitte an:

Dorothea Zirkel
Tel. 040/2701025
E-Mail:
[email protected]
Hamburger Flüchtlingsfonds · E-Mail: [email protected] Impressum | Datenschutz